Anordnungen Ludwigs I. (der Schwarze), Herzog von Pfalz-Zweibrücken und Graf von Veldenz (1461/62)
Anordnung
Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Kasten blau 437/16 I, fol. 63r-64v
Transkription
[f. 63r] Ordenunge vnd anstellunge versorgniß des sloßs vnd dorffs Olme daby es dan inn diesen leuffen verliben vnd also gehalten werden solle myne here sy alhie oder nit
Item sunderbar wanne myne here vnd der gezug hinwegk rydet, so solle Godelman Bliecke als eyn heuptman vnd amptman alhie verliben vnd den vnd den ~ by yme haben inn entpffhelhe, zubestellen vnd zuuersehen, das wole gewachet vnd gehudet vnd auch nyemants vß oder inn gelassen werde, er wisse dann, wer der vnd was siner werbunge vnd vornemens sy; auch gebreche der armenlude verhoren, die zum besten vertedingen vnd versehen; auch inn abewesen myns heren, was briefe herkomen, vffbrechen vnd, was noit ist, myme heren sonderlich zuschaffen. Auch solle er daran sin vnd orden, das alle letzen vnd wachten mit luden vnd geschutz nach notdurfft bestalt, zum besten versorget vnd also angestellet werde, obe eyne fyende geschrey wurde oder obe eyn fuer vffginge, das dan yegelicher wisse, wie sich zuhalten vnd wohin zulauffen.
It(em) der ~ solle eyn buhssenmeyster alhir sin vnd verliben vnd das geschüz, das yme dan vffgeliebert vnd beuolhen werden solle, inn der gestalt die vff die wachten vnd letzen zu riechten, da das amp nodigsten ist. Auch die mit aller zugehorde rüsten anstellen und etlich daran wysen, die zu noden die gebruchen konnen.
It(em) Effenbach solle der fusknechte heuptman sin vnd hat xv knechte, die sollten vff die wachten auch geordent werden.
Die wachte vmb das dorff sol angestalt vnd gethan werden inmaßen hienach gezeuchet steet [gestrichen: als ich meynen]
Vff dem thorn vber der portten, die vertanest ist, sint ii wechter, eyner vor der ander nach; den selben thorn solle man weerhafftig machen vnd die porth baß versorgen des ist eyn noit.
Vff dem andern huse naher Menz zu vber der portten ij wechter, eyner vor der ander nach, vnd an der selben portten sol man zwene portener bescheyden, die die portte wole verhuden vnd zumal nyemants inn lassen, er gehore dan herinn [gestrichen: oder]; vnd wen sie nit kennen, sollen sie fregen den amptman, ob sie den herinn lassen sollen.
It(em) zuschen den gemelt(en) zweyen portten ist keyne wacht huß, were wole eyn noit, das iiij oder iiiij wachthuser gemacht vnd alle nacht vff yegelichs zwene wechter geordent, vnd darzu vswendig zuschen den greben alle nacht iiij wechter, ij vor vnd ij nach, die vmb geen, das werent xiiij wechter.
[f. 63v] It(em) vff der andern syten sint iiij wachthuser, alle nacht vff yegelichem ij wechter, nemlich zwene vor vnd ij nach. Darzu vnd vff der selben syten werent auch [gestrichen: no] alle nacht noit iiij wechter, nemlich ij vor vnd ij nach, die vmb geen [gestrichen: vmber] zuschen den greben, vmb, obe die etwas gewar wurden, das sie dan den andern wechtern vff den wachten zusprechen vnd des zeuchen geben.
Inn dem dorff an der muren sint iiij wechter die vmbgeen, nemlich ij vor vnd ij nach.
It(em) sollten von den reysigen alle nachte xij wachen, nemlich vj vor vnd vj nach.
Die wachte inn dem sloß solle angestellet vnd gethan werden inmaß hienach gezeuchet
Vff dem thornychen by dem marstalle ij wechter, eyner vor der ander nach nemlich.
Vff dem thornychen zu nehst darnach aber ij, eyner vor der ander nach nemlich.
Vff dem thorn vber der vssersten porten aber ij, eyner vor der ander nach.
Vff dem thornychen da das gefengnis ist aber ij, eyner vor der ander nach nemlich.
Vff dem rechten großen thorn inn dem sloß ij thornknecht, eyner vor der ander nach nemlich.
Vff dem husgen [gestrichen: nach] vff der portten naher dem dorff zu aber ij, eyner vor der and(er) nach nemlich.
Inn dem sloß vff der muren sollent alle nacht ij vmbgeen, eyner vor der ander nach nemlich.
Vßwendig des sloß an der muren sollent alle nacht ij vmbgeen, eyner vor der ander nach nemlich.
[f. 64r] Cunz Slarpp sol eyn landt vnd kuchenschriber alhie sin vnd verliben, alle zynse, gulte, rente, gesinde [übergeschrieben:] lone vnd [unkenntliches Zeichen] anders, alle innamen vnd ußgabe von gelde anzeuchen vnd verrechen vnd die kuchen vnd das huß mit gesinde vnd allen andern notdurfftigen dyngen bestellen vnd auch eyn flißig zu sehen haben, das es mit allen dingen inn dem huse redelich zugange, recht gehalten vnd gehanthabet werde.
Peterchgen von Olme vnd Heinz Wiele sollent dem amptman vnd landtschriber gehorsam vnd gewarttig sin inn allen sachen, zu yeder zyt holz vnd anders zu furen bescheyden oder was sie dan geheissen werden.
Peterchgen von Olms bruder, genant Wyntter, solle eyne oberkeller sin, wyne, frucht, auch geduche, hußgerede, buweguttere vnd anders, inn vnd zu dem sloß gehorig, zum besten versorgen vnd auch anzeuchen, wie das ingenomen vnd ußgeben wurdet, vff das er davon rechenu(n)ge gethun konde.
It(em) Wendelin solle desselben vnder keller sin.
It(em) Wernher von Sotters solle by den auch als eyn keller sin, alle sachen inn dem huse nach notdurfft zum besten vnd nuzlichsten zuuersehen vnd zubestellen, als er das sunderbar wole weyß.
Slarpp, Wernher vnd Wyntter, der keller, sollent mit hulff des amptmans die thornknechte, wechter vnd was mee von hußgesinde noitdurfft ist, dingen vnd yegelichs mit dem namen vnd auch sinem lone vffzeuchen vnd dan eygentlich bescheyen yedigen, was er dun vnd gewartten solle, vnd daruff die globen vnd sweren lassen.
It(em) der amptman, hoiffmeyst(er), kuchenmeyst(er), kuchenschriber vnd kelner sollent alle nacht zusamen geen vnd sich, was inn der kuchen, inn dem huse von broyt, wyne, fleisch oder anderm noit ist, vnderredden vnd das inn zyt bestellen.
It(em) Hans Becker solle eynen knecht vnd eynen knaben zu yme haben.
It(em) ij koch vnd j kuchenknabe.
It(em) eyner, der die stoben reyniclich halte vnd die warme mache.
[f. 64v] Ordenunge vnd anstellunge der ruter so die alhie oder anderswo im felde oder huse sint
It(em) der von Ohsstensteyn solle der ruter heuptman sin vnd den hauff inn ordenunge schicken vnd fugen mit sollichem bescheyde, es begebe sich hinfur inn felde oder huse, was es wolle, vnd sunderbar, obe by tage oder nacht eyn fiende geschrey wurde, das allßdann inn allen sachen yegelicher sinen bescheydt vnd sich zuhalt(en) wisse.
Ordenunge zu dem essen an enden da der gezug inn meyns heren kost ist, es sy alhie oder anderswo
It(em) Hans von Hasel solle kuchenmeyster sin.
It(em) Schele Debolt solle hoiffmeyster sin inn dem entpffhelhe, vor der bretern hin zugan vnd stediges vor dem disch inn der stoben sin, das es recht zugange, vnd wellicher vnder yme oder Hans von Hasel den zweyen eyner nit zu geg(en) ist, solle der ander an desselben statt das beste dun vnd alwegen ire eyner vor myns heren essen [übergeschrieben:] vor hin gan, damit das es inn ordenunge zugee vnd; derselbe solle diß nachgschr(ieben) bescheyden.
It(em) ij, die die bredder dragent, solle der eyner sin, der die stoben wermet, vnd der ander, der das hauwe byndet.
It(em) ij, die vor der kuchen das essen entpffahent vnd inn der stoben widder ansezent, vnd der selben eyner solle eyn futter meyster sin, der ander eyn hauwe geber.
It(em) vj knechte, die anders nust dun, dan inn der stoben vor dem disch gan, wyne vnd broit antragen vnd offheben vnd das yegelicher es sinen entpffelhe habe.
It(em) der kelner solle zu yme zwene, die da wyne vnd broit inn die stoben dragent vnd zum offhabe widder daruß.
It(em) eyner solle stediges vff die krusen wartten, die reyniclich halte vnd versorge, vnd das solle der zweyer eyner dun, die by dem keller sint.
Übertragung
[fol.63r] Anordnung und Einrichtung zur Versorgung von Schloss und Dorf Nieder-Olm, wie es in diesen Läufen bleiben und gehalten werden soll, mein Herr sei hier oder nicht.
Besonders wenn mein Herr und das Gefolge wegreiten, soll Gottfried Blick als Hauptmann und Amtmann hierbleiben und jene(n) [N.] bei sich haben unter seinem Befehl, ihnen [die Aufgabe] übertragen, dafür zu sorgen, dass richtig gewacht und gehütet wird und auch niemand hinaus- oder eingelassen wird, es sei denn, er wisse, wer derjenige wäre, was sein Anliegen und welches sein Vorhaben sei. Auch [soll er] die Beschwerden der Amtsuntertanen anhören, sie bestmöglich verteidigen und beschützen. Auch [soll er] in Abwesenheit meines Herrn Briefe, die gebracht werden, aufbrechen und was nötig ist, meinem Herrn gesondert zukommen lassen. Auch soll er dafür sorgen und es einrichten, dass alle Landwehr und Wachposten zum Besten mit Leuten und Geschützen versorgt sind und dass sie so eingerichtet werden, dass, wenn ein Kampfgeschrei ertönt oder wenn ein Feuer ausbricht, jeder weiß, wie er sich zu verhalten oder wohin er zu laufen hat.
Auch soll der [N.] hier Büchsenmeister sein und bleiben und das Geschütz, das ihm geliefert und anvertraut wird, in der Weise auf die Wachposten und Landwehr ausrichteten, wo es am nötigsten ist. Auch [soll er] die mit allem ausrüsten, anweisen und einige einweisen, die sie im Notfall benutzen können.
Auch soll Effenbach der Hauptmann der Fußknechte sein, und er hat 15 (Fuß-)Knechte; sie sollen auch zur Wache beordert werden.
Die Wache um das Dorf soll angewiesen und umgesetzt werden in dem Maße, wie es nachfolgend bezeugt steht.
Auf dem Turm über der Pforte, die in schlechtem Zustand ist, sind zwei Wächter, einer voraus, der andere dahinter; denselben Turm soll man wehrhaft machen und die Pforte besser versorgen, das ist notwendig.
Auf dem anderen Haus über der Pforte, näher Richtung Mainz gelegen, [sind] zwei Wächter, einer voraus, der andere dahinter; und auf dieselbe Pforte soll man zwei Pförtner beordern, die die Pforte gut bewachen und auch niemanden hereinlassen, es sei denn, er gehöre herein; und wenn sie jemanden nicht kennen, sollen sie den Amtmann fragen, ob sie ihn hereinlassen sollen.
Auch ist zwischen den genannten zwei Pforten kein Wachhaus; es wäre wohl notwendig, vier oder fünf Wachhäuser zu bauen und jede Nacht auf jedes zwei Wächter zu befehlen und dazu außerhalb zwischen den Gräben jede Nacht vier Wächter, zwei davor und zwei dahinter, die umgehen, das wären 14 Wächter.
[fol. 63v] Auch sind auf der anderen Seite vier Wachhäuser, jede Nacht auf jedem zwei Wächter, zwei voraus und zwei dahinter; dazu und auf derselben Seite wären auch jede Nacht vier Wächter nötig, nämlich zwei voraus und zwei dahinter, die zwischen den Gräben umhergehen, um, wenn sie etwas bemerken würden, es dann den anderen Wachen auf den Wachposten mitzuteilen und Zeichen zu geben.
Im Dorf an der Mauer sind vier Wachen, die umhergehen, nämlich zwei voraus und zwei dahinter.
Auch sollen von den Reisigen jede Nacht zwölf wachen, nämlich sechs voraus und sechs dahinter.
Die Wache im Schloss soll angewiesen und umgesetzt werden in dem Maße, wie es nachfolgend bezeugt ist.
Auf dem Türmchen beim Marstall zwei Wächter, d.h. einer voraus, der andere dahinter.
Auf dem Türmchen direkt danach nochmals zwei, d.h. einer voraus, der andere dahinter.
Auf dem Turm über der äußersten Pforte nochmals zwei, einer voraus, der andere dahinter.
Auf dem Türmchen, in dem das Gefängnis ist, nochmals zwei, d.h. einer voraus, der andere dahinter.
Auf dem rechten großen Turm im Schloss zwei Turmknechte, d.h. einer voraus, der andere dahinter.
Auf dem Häuschen auf der Pforte in Richtung des Dorfs nochmals zwei, d.h. einer voraus, der andere dahinter.
Im Schloss auf der Mauer sollen jede Nacht zwei umhergehen, d.h. einer voraus, der andere dahinter.
Außerhalb des Schlosses an der Mauer sollen jede Nacht zwei umhergehen, d.h. einer voraus, der andere dahinter.
[fol. 64r] Cuntz Slarp soll ein Land- und Küchenschreiber hier sein und bleiben, [er soll] alle Zinsen, Gülten, Renten, Gesindelohn und anderes, alle Einnahmen und Ausgaben an Geld anzeigen und verrechnen und die Küche und das Haus mit Gesinde und allen anderen nötigen Dingen bestellen und sorgsam darauf zu achten, dass es mit allen Dingen im Haus redlich zugeht und rechte gehalten und gehandhabt wird.
Peterchen von Olm und Heinz Wiele sollen dem Amtmann und Landschreiber in allen Angelegenheiten gehorsam und zu Diensten sein und zu jeder Zeit eingeteilt werden können, Holz und anderes zu fahren, oder [zu dem,] was ihnen ansonsten befohlen wird.
Der Bruder von Peterchen von Olm, genannt Winter, soll ein Oberkeller sein, Wein, Frucht, auch Tücher, Hausrat, Baugüter und anderes, das in und zum Schloss gehört, bestmöglich versorgen und anzeigen, wie es eingenommen und ausgegeben wurde, so dass er darüber Rechnung legen kann.
Auch soll Wendelin desselben Unterkeller sein.
Auch soll Werner von Sotters bei den beiden auch ein Keller sein, alle Belange im Haus nach Bedarf zum Besten und Nützlichsten beaufsichtigen und ordnen, wie er es besonders gut versteht.
Slarp, Werner und Winter der Keller sollen mit Hilfe des Amtmanns die Turmknechte, Wächter und das übrige, erforderliche Hausgesinde einstellen und jeden mit Namen und auch seinem Lohn aufzeichnen und dann jedem mitteilen, was er tun und wie er zu Diensten sein soll, und sie hierauf geloben und schwören lassen.
Auch sollen Amtmann, Hofmeister, Küchenmeister, Küchenschreiber und Keller jeden Abend zusammenkommen und besprechen, was in der Küche und im Haus an Brot, Wein, Fleisch und anderem benötigt wird und das rechtzeitig besorgen.
Auch soll Hans Becker ein Knecht und einen Knaben bei sich haben.
Auch zwei Köche und ein Küchenknabe.
Auch einen, der die Stube reinhält und sie warm macht.
[fol. 64v] Anordnung und Einrichtung der Reiter, so sie hier oder anderswo im Feld oder im Haus sind.
Auch soll der von Ochsenstein der Hauptmann der Reiter sein und die Truppe ordnen und organisieren mit solcher Weisung, dass jeder, was sich künftig im Feld oder im Haus auch ereignen möge, sei es, was es wolle, besonderes, wenn bei Tag oder Nach ein Kampfgeschrei ertönt, dann in jeder Hinsicht jeder seinen Befehl kenne und wisse, wie er sich zu verhalten habe.
Anordnung für das Essen, wenn das Gefolge von meinem Herrn verköstigt wird, es sei hier oder anderswo.
Auch soll Hans von Hasel Küchenmeister sein.
Auch soll Schele Debolt Hofmeister sein, mit dem Auftrag, vor den Tischbrettern herzugehen und stets vor dem Tisch in der Stube zu sein, damit es recht zugeht. Wenn einer von ihnen beiden – es sei er oder Hans von Hasel – nicht anwesend sein sollte, soll der andere an des anderen statt das Beste tun und immer einer von ihnen vor den Speisen meines Herrn her gehen, damit es ordentlich zugehe; derselbe soll das Nachgeschriebene anordnen:
Auch soll einer der beiden, die die Tischbretter tragen, die Stube wärmen und der andere das Heu binden.
Auch zwei, die die Speisen vor der Küche in Empfang nehmen und in der Stube wieder anrichten. Von ihnen soll einer ein Futtermeister sein, der andere ein Heugeber.
Auch sechs Knechte, die nichts anderes tun, als in der Stube vor dem Tisch [hin- und her] zu gehen, Wein und Brot aufzutragen und [die Tafel] aufzuheben; und das jeder seinen Auftrag habe.
Auch soll der Keller zwei bei sich [haben], die Wein und Brot in die Stube tragen und wieder herausbringen, wenn die Tafel aufgehoben wird.
Auch soll einer stets auf die Krüge achten, sie sauber halten und versorgen; und das soll es einer der beiden tun, die beim Keller sind.
